Verkehrsunfall.

Bei Verkehrsunfällen, insbesondere unverschuldeten Verkehrsunfällen, gilt stets:

Holen Sie sich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an Ihre Seite. Unmittelbar heißt: Nicht erst dann, wenn es bei der Schadensabwicklung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Probleme gibt.

Nur die Rechtsanwälte sind unabhängige Vertreter Ihrer Interessen und können dafür sorgen, daß Ihre Interessen gewahrt und die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig erfüllt werden. 

Bei den Kosten des eigenen Rechtsanwalts gilt bei einem unverschuldeteten Verkehrsunfall:

Ihren Kostenerstattungsanspruch muß grundsätzlich der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer befriedigen, so daß Sie im Idealfall an den von Ihnen beauftragten Anwalt am Ende keine Zahlungen leisten müssen.

Im Rahmen eines ersten Beratungsgespräches sollten Sie in jedem Fall die Details der Kostentragungspflicht mit dem Anwalt Ihres Vertrauens besprechen. Nicht jeder Verkehrsunfall liegt gleich und selbstverständlich sind Abweichungen aufgrund der Besonderheit eines Falles möglich.

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