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Hinweis zum Thema Gerichtszulassung
Seit 01.06.2007 kann jeder Rechtsanwalt
in Deutschland bundesweit vor allen Gerichten
tätig werden, also insbesondere vor
allen Amts-, Land- und auch
allen Oberlandesgerichten
(OLG).
Für den Bundesgerichtshof in Zivilsachen sind derzeit nur
wenige Rechtsanwälte zugelassen.
In
Strafsachen ist jeder Rechtsanwalt auch beim Bundesgerichtshof
zugelassen.
Siehe dazu hier:

Hinweise zum Thema Berufsrecht
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (Bundesrepublik Deutschland)
wurde Rechtsanwalt Carsten Ulrich Völker
aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen zuerkannt.
Die für die Anwälte maßgeblichen
berufsrechtlichen Regelungen sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- europarechtliche Regelungen
Die berufsrechtlichen Regelungen
können Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
einsehen:
Rechtsanwalt Carsten Ulrich
Völker gehört der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein an:

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Internet-Auftritt ist Rechtsanwalt Carsten Ulrich Völker, Brauerstr.7,
24568 Kaltenkirchen.
Rechtsanwalt Carsten Ulrich Völker,
Brauerstr.7, 24568 Kaltenkirchen |