Hinweis zum Thema Gerichtszulassung
Seit 01.06.2007 kann jeder Rechtsanwalt
in Deutschland bundesweit vor allen Gerichten
tätig werden, also insbesondere vor
allen Amts-, Land- und auch
allen Oberlandesgerichten
(OLG).
Für den Bundesgerichtshof in Zivilsachen sind derzeit nur
wenige Rechtsanwälte zugelassen.
In
Strafsachen ist jeder Rechtsanwalt auch beim Bundesgerichtshof
zugelassen.
Siehe dazu ergänzend hier:

Hinweise zum Thema Berufsrecht
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (Bundesrepublik Deutschland)
wurde Rechtsanwalt Carsten Ulrich Völker
aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen zuerkannt.
Die für die Anwälte maßgeblichen
berufsrechtlichen Regelungen sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- europarechtliche Regelungen, insbesondere auch Berufsregeln der
Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE - Council of Bars and
Law Societies of Europe - http://www.ccbe.eu/)
Die berufsrechtlichen Regelungen
können Sie auf den Internetseiten der Bundesrechts- anwaltskammer (BRAK)
einsehen:
Rechtsanwalt Carsten Ulrich
Völker gehört der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein an:

Weitere Hinweise:
Plattform der EU zur außergerichtlichen
Online-Streitbeilegung: - E-Mail-Adresse siehe oben:

Weitere Angaben
gemäß DL-InfoV
(Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
Rechtsanwalt Carsten Ulrich
Völker ist berufshaftpflichtversichert bei der
ERGO Versicherungs
AG,
Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf.
Der räumliche
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den
Anforderungen der §§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die
Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund
berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor
Annahme eines Mandates wird immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt
vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten
zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die
Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der
regionalen Rechtsanwaltskammer Schleswig (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3
i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO - link-button siehe oben) oder
bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO)
bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die
Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de -
link-button siehe oben),
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Ergänzende
Angaben gemäß § 36 VSBG
(Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen)
Das
Verbraucherschlichtungsstellenverfahren nach VSBG findet keine
Anwendung. Außergerichtliche Streitschlichtung bei der
Anwaltskammer (Bund/Land): Siehe oben.

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