Kostenfragen.
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Anwälte sind verpflichtet, sich fortzubilden und unterliegen höchsten Anforderungen an ihre Berufsausübung. Die folgenden Ausführungen sollen dafür sorgen, daß Sie die anfänglichen Kosten eines Besuchs bei einem Anwalt abschätzen können. Ein sehr einfacher Rechtsrat in einer sehr einfachen Angelegenheit kann lediglich 25,00 EUR netto kosten. Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs für sog. "Verbraucher" betragen im Übrigen bei jedem Anwalt maximal 190,00 EUR netto zzgl. USt. Dies hat der Gesetzgeber im RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Soweit Sie nur über sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie sich an das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständige Amtsgericht wenden und dort einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Dazu finden Sie hier demnächst weitere Informationen. Verbraucher i.S. des RVG sind Privatpersonen, die für rein private Angelegenheiten Rechtsrat suchen. Gegensatz: Unternehmer, die für geschäftliche Fragen Rechtsrat suchen.
Maximal 190,00 EUR netto
bedeutet:
Abweichende Vereinbarungen sind selbstverständlich möglich, müssen aber ausdrücklich getroffen werden.
Weiterhin gilt: Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs sollten Sie stets mit dem Anwalt Ihres Vertrauens abklären. Auch im Übrigen sollten Sie über die Kosten der anwaltlichen Hilfe mit Ihrem Anwalt sprechen. Jeder Anwalt wird Ihnen zu diesem Thema gern ausführlich Auskunft geben.
Letztlich gilt im Mandatsverhältnis:
Anders ist das gegenseitige, notwendige Vertrauen nicht zu gewinnen. |